Vollstreckungsbescheid

Erhält der Schuldner einen Mahnbescheid, so kann er rechtzeitig Einspruch gegenüber diesem Mahnbescheid einlegen. Tut er das nicht rechtzeitig, dann erlässt das Amtsgericht meist einen Vollstreckungsbescheid. Im vergleich ist ein Vollstreckungsbescheid ein Versäumnisurteil. Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner, d.h. dem Antragsgegner automatisch zugestellt. Es erfolgt meist nur eine formale Prüfung. Die Forderung bzw. der Anspruch an sich wird nicht geprüft.

Bei einem Mahnbescheid regen sich die meisten Kunden und entscheiden sich zu zahlen, denn ein Mahnbescheid hat ein gewisses Gewicht. Bei einem Vollstreckungsbescheid ist es meist schon zu spät, weil nun auch hohe Kosten auf den Schuldner bzw. Gläubiger zukommen.

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